Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Geltungsbereich:

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern zur Beherbergung.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer, sowie deren Nutzung zu anderen Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels.

Vertragsabschluss, Vertragspartner, Verjährung:

  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer reserviert und vom Hotel zugesagt wurde. Dem Hotel steht es frei die Buchung schriftlich zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind Hotel und Kunde. Hat ein dritter für den Kunden bestellt, haftet dieser gegenüber dem Hotel.
  3. Alle Ansprüche gegenüber dem Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

Leistungen, Preise, Zahlungen und Aufrechnung:

  1. Das Hotel ist verpflichtet die Zimmer entsprechend der Reservierung bereitzustellen.
  2. Der Kunde/Gast ist verpflichtet den Preis für den Zeitraum der Reservierung des Zimmers zu bezahlen.
  3. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer oder die Leistungen erhöht.
  4. Rechnungen des Hotels sind ohne Fälligkeitsdatum binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.
  5. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen.
  6. Das Hotel ist berechtigt, zu Beginn oder während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
  7. Änderungen des Mehrwertsteuersatzes gehen unbeachtet des Zeitpunktes des Vertragsabschlusses zu Lasten des Auftraggebers.

Stornierung oder Nichtinanspruchnahme (No Show):

  1. Ein Rücktritt des Kunden bedarf der Zustimmung des Hotels.
  2. Ein Zimmer kann bis zum Anreisetag, 12:00 Uhr kostenlos storniert werden. Nach 12:00 Uhr werden dem Kunden 90 % der bestellten Leistung in Rechnung gestellt. Bei Gruppenbuchungen gelten zusätzliche Bestimmungen.
  3. Bei Nichtinanspruchnahme ist der Gast verpflichtet den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Hotelier ersparten Aufwendungen, ohne das es auf den Grund der Verhinderung ankommt.
  4. Der Hotelier ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben um Ausfälle zu vermeiden.

Rücktritt des Hotels:

  1. Das Hotel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:
  • Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
  • Zimmer schuldhaft irreführend oder unter falschen Angaben gebucht werden
  • Das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotel gefährdet
  1. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

Zimmerbereitstellung, -Übergabe und –Rückgabe:

  1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 14:00 Uhr zur Verfügung.
  3. Am Abreisetag sind die Zimmer spätestens um 11:00 Uhr wieder zur Verfügung zu stellen.
    Eine spätere Abreise ist nach Rücksprache mit dem Hotel gegen Aufschlag möglich.
  4. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich der Hotelier das Recht, bestellte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben.

Haftung des Hotels:

  1. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, dass Ihm Zumutbare beizutragen um von ihm genannte Störungen oder Mängel zu beseitigen.
  3. Wird dem Kunden ein Stellplatz für sein Fahrzeug zur Verfügung gestellt kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Das Hotel haftet nicht bei Abhandenkommen oder Beschädigungen des Fahrzeuges auf dem Hotelgrundstück.

 

-> Für Gruppenreservierungen gelten zusätzlich die vertraglichen Vereinbarungen des Kontingentvertrages.