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Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2(CoronaSchVO) Stadt Kevelaer

§ 8 Beherbergung, Tourismus:  Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken und Reisebusreisen sind untersagt.

Dann freuen wir uns, wenn wir Sie bei uns herzlich willkommen heißen dürfen.

Schreiben Sie uns eine Mail info@stadthotel-buehnenhaus.de oder rufen Sie uns an 02832-93240